- Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern
- Beratung und gerichtliche Vertretung in individualarbeitsrechtlichen Angelegenheiten sowie im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts
- Gestaltung von Individualverträgen, Betriebsvereinbarungen und Haustarifverträgen
- arbeitsrechtliche Beratung bei Insolvenzberührung
- Gestaltung und Formulierung der Verträge für Geschäftsführer und Führungspersonal, Aufhebungsverträgen, Handelsvertreterverträgen