Arbeitsrecht

  • Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern
  • Beratung und gerichtliche Vertretung in individualarbeitsrechtlichen Angelegenheiten sowie im   Bereich des kollektiven Arbeitsrechts
  • Gestaltung von Individualverträgen, Betriebsvereinbarungen und Haustarifverträgen
  • arbeitsrechtliche Beratung bei Insolvenzberührung
  • Gestaltung und Formulierung der Verträge für Geschäftsführer und Führungspersonal, Aufhebungsverträgen, Handelsvertreterverträgen