Hinweis auf „nächstmöglichen Zeitpunkt“ und Kündigungsfristen reicht aus

Das Bundesarbeitsgericht hat in einer Entscheidung vom 20. Juni 2013 bekräftigt, dass eine Kündigung bestimmt und unmissverständlich erklärt werden, muss um wirksam zu sein. Die Pressemitteilung des Bundesarbeitgerichts finden Sie hier.